Hinweisgeberschutzgesetz – Melden von Verstößen

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) möchten wir sicherstellen, dass Mitarbeiter:innen sowie externe Personen die Möglichkeit haben, Verstöße gegen rechtliche Vorschriften oder Missstände auf direktem Weg der Berliner Stadtgüter GmbH zu melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Sie können Verstöße wie Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung, Diskriminierung oder andere rechtliche Verletzungen melden. Wir nehmen Ihre Meldungen ernst und werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um mögliche Verstöße zu untersuchen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Für Meldung von Verstößen stehen Ihnen folgende Kanäle zur Verfügung:

Wir sichern Ihnen Vertraulichkeit zu und werden Ihre Identität so weit wie möglich schützen. Alle Meldungen werden vertraulich und diskret behandelt.