Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir möchten Sie gemäß § 36 VSBG über die grundsätzliche Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung pflichtgemäß informieren. Es besteht für die Berliner Stadtgüter GmbH keine Verpflichtung zur Teilnahme an derartigen Verfahren. Die Berliner Stadtgüter GmbH hat eine freiwillige Beteiligung an Streitbeilegungsverfahren überprüft und sich dazu entschieden, hieran nicht teilzunehmen.