Stellungnahme zu Durchforstungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Großziethen

PRESSEMITTEILUNG

Die BERLINER STADTGÜTER GmbH führt vom 10. Januar 2023 bis zum 28. Februar 2023 im Bereich des Mauerweges östlich und westlich von Großziethen an der Lichtenrader Stadtgrenze Durchforstungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen durch. Dabei werden einzelne Bäume entnommen. Die Maßnahmen dienen der Entwicklung und Stärkung des Baumbestandes und der Verkehrssicherheit.

Die Maßnahmen erfolgen auf ca. 4 Hektar einer rund 12 Hektar großen Waldfläche der BERLINER STADTGÜTER. Bei den übrigen rund 70 Prozent der Fläche wird der natürlichen Entwicklung des Waldes Vorrang gegeben. Hier sind keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen geplant. Der Bestand ist ein rund 30-jähriger Wald auf dem ehemaligen Mauerstreifen. Mit den Maßnahmen werden der Wald im Hinblick auf Baumgesundheit, Klimawandelresistenz und Verkehrssicherung gestärkt und einheimische Arten gefördert. Die Maßnahmen werden in der Vegetationsruhe durchgeführt. Alle Arbeiten stehen im Einklang mit dem BWaldG und Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). Als landeseigenes Unternehmen sehen sich die BERLINER STADTGÜTER neben der ökologischen auch der ökonomischen Nachhaltigkeit verpflichtet.

„In Großziethen verbinden wir die Waldbewirtschaftung und Verkehrssicherung unter Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz. Wir haben die Maßnahmen nach intensiver Begutachtung des Standortes entwickelt“, erklärt Daniela Kurtzmann, Bereichsleiterin Natur und Umwelt der BERLINER STADTGÜTER GmbH. „Wir haben die geplanten Arbeiten im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Dahme-Spreewald besprochen und unsere Maßnahmen auf die lokalen Besonderheiten wie zum Beispiel Habitatbäume (Höhlenbaume) angepasst. Nach einer Begehung mit dem BUND haben wir die Arbeitsgasse verlegt, um ein lokales Winterquartier zu schützen“, so Kurtzmann.

Die Entnahme von Bäumen auf der Fläche ist notwendig, damit Bäume durch die Entwicklung einer großen Baumkrone stabilisiert werden. Einheimische und seltene Baumarten werden so gestärkt. Entnommen werden bestandsdominierende Baumarten wie Birke und Pappel sowie nichteinheimische Baumarten wie Robinie und Spätblühende Traubenkirsche. Seltene Baumarten wie Vogelkirsche, Walnuss, Traubeneiche oder Spitzahorn werden durch die Maßnahmen gefördert.

Die BERLINER STADTGÜTER GmbH ist als Eigentümerin der Fläche für die Verkehrssicherung zuständig. Bäume, die geschädigt oder abgestorben sind, Bäume, die eine ungünstige Wuchsform aufweisen (Zwiesel, Axialrisse, einseitige und vorhängende Kronen) sowie Bäume, die aufgrund der klimatischen Entwicklungen nur eine geringe Vitalität zeigen, werden im Rahmen der Maßnahme entnommen. Die BERLINER STADTGÜTER GmbH hat sich nach sorgfältiger Prüfung von Wald und Boden und aufgrund der Flächengröße für den Einsatz einer Forstmaschine (Fällgreifer) entschieden. Eine motormanuelle Fällung vom Boden aus ist aufgrund der Wuchsform eines erheblichen Teils der Bäume nicht möglich. Der Boden ist als Teil des ehemaligen Grenzstreifens stark verdichtet, sodass der Einsatz auch von schwerer Technik möglich ist.

Hintergrundinformation:

Die BERLINER STADTGÜTER GmbH (BSG) bewirtschaftet in Brandenburg rund 16.600 Hektar. Die BSG vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, regenerative Energieerzeugung, Gewerbe und private Nutzung. Mit einem vorausschauenden Flächenmanagement leisten die BERLINER STADTGÜTER wichtige Beiträge zur Entwicklung des Metropolenraums.

Auf ihren Flächen realisieren die Stadtgüter für öffentliche und private Vorhabenträger Kompensationsmaßnahmen, wenn bauliche Entwicklungen mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Die Stadtgüter leisten damit wichtige Beiträge zur Freihaltung unbebauter Flächen, zum Natur- und Artenschutz sowie zur Regulation des Landschaftswasserhaushaltes. Mit diesen Maßnahmen werden auch die zum Teil belasteten ehemaligen Rieselfelder ökologisch und ökonomisch.